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MediClin Reha-Zentrum Spreewald

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Beantragung Reha

Eine medizinische Rehabilitation muss von Ihnen beantragt werden. Dazu benötigen Sie ein ärztliches Gutachten Ihres behandelnden Arztes. Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, können Sie Ihren Antrag aber auch direkt, ohne einen niedergelassenen Arzt zu konsultieren, bei Ihrer Kasse oder auch der Rentenversicherung einreichen. Dann muss die Krankenkasse Ihnen mehrere Gutachter zur Auswahl vorschlagen, um ein ärztliches Gutachten zu erstellen.

Eine medizinische Rehabilitation erfordert aber auch Ihre aktive Mitarbeit. Fragen wie "Worunter leide ich? Weshalb möchte ich eine Rehabilitation beantragen? Welche Erwartungen und Wünsche verbinde ich mit der Rehabilitation? Wo soll sie stattfinden? Wer übernimmt die Kosten?" müssen bei der Beantragung beantwortet werden.

Am besten Sie sprechen zuerst mit Ihrem Haus- oder Facharzt über Ihren Wunsch nach einer medizinischen Rehabilitation. Der wird Sie beraten, welche Rehabilitation für Sie in Frage kommt, und Sie bei der Beantragung unterstützen.

AHB-Verfahren:

Für eine Anschlussheilbehandlung (AHB) bzw. Anschlussrehabilitation (AR) erfolgt Ihre Anmeldung durch das jeweilige Akutkrankenhaus, durch Zusendung des AHB/AR-Antrages und AHB/AR-Befundes. Dabei wird in aller Regel der mögliche Aufnahmetermin sofort festgelegt, so dass keine Wartezeiten auftreten.

Antragsformulare:

Die jeweiligen Antragsvordrucke können Sie bei Ihrem zuständigen Kostenträger anfordern. Anträge bekommen Sie z. B. von der Deutschen Rentenversicherung direkt über deren Servicenummern für medizinische Rehabilitation:

Deutsche Rentenversicherung Bund:
Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg:
Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland:
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft Bahn See:

030/7001838098
0800/100048025
0800/100048090
0800/100048080