Maßnahmen zur medizinischen Rehabilitation (Heilverfahren) sollen Ihrer Gesunderhaltung oder Genesung dienen. Nach einem ärztlichen Plan werden vorwiegend natürliche Heilmittel wiederholt angewendet. Eine medizinische Rehabilitation kann ambulant oder stationär durchgeführt werden.
Ziele:
- Behandlung von Erkrankungen und deren Folgezustände, die Ihre Erwerbsfähigkeit beeinträchtigen können
- Beseitigung oder Verbesserung gesundheitlicher Schäden, die ohne Behandlung zu permanenten Erkrankungen führen können
- Stabilisierung bisheriger Behandlungserfolge, um bei chronischen Erkrankungen einer weiteren Verschlechterung entgegenzuwirken
Derartige Heilverfahren, die früher auch Kuren genannt wurden, werden in der bundesdeutschen Gesetzgebung als "Maßnahmen der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation" bezeichnet. Die gesetzlichen Grundlagen für Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) zur medizinischen Rehabilitation sind im Sozialgesetzbuch V, § 40 und § 41 geregelt.
Für die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) sowie die Bundesagentur für Arbeit und die gesetzliche Unfallversicherung finden sich die gesetzlichen Grundlagen im 4. Kapitel des Sozialgesetzbuches.