Wenn Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben, müssen Sie bei fast allen Medizinischen Rehabilitationsmaßnahmen eine Zuzahlung von 10,- € pro Tag leisten.
Dauer der Zuzahlungen
Auf wie viele Behandlungstage die Zuzahlung begrenzt ist, hängt von der Art der Leistung, von der Dauer der Leistung, vom Kostenträger und von anderen bereits im Jahr der Rehabilitation geleisteten Zuzahlungen ab.
Im Jahr der Rehabilitation bereits geleistete Zuzahlungen für medizinische Rehabilitationsmaßnahmen an den Rentenversicherungsträger sowie für Krankenhausbehandlungen an die Krankenkasse werden jeweils angerechnet.
Sie müssen keine Zuzahlungen leisten bei
- ambulanten Rehabilitationsleistungen der Rentenversicherung
- Rehabilitationsleistungen der Unfallversicherung
- Bezug von Übergangsgeld
- Kinderheilbehandlungen