Vor Ihrem Aufenthalt

Vor Ihrem Aufenthalt

Sie wollen zu uns zur Behandlung kommen? Hier finden Sie die wichtigsten Informationen über Ihren Reha-Antrag, unser Reha-Angebot und Checklisten für Aufnahme und Aufenthalt.

Gut vorbereitet in die Reha

Im MEDICLIN Reha-Zentrum Spreewald nehmen wir Patienten der Deutschen Rentenversicherung (DRV) und aller gesetzlichen Krankenkassen auf. Auch Privatpatienten und Selbstzahler sind bei uns herzlich willkommen.

So kommen Sie zu uns

  • Nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer ambulanten Operation auf Veranlassung des behandelnden Arztes für eine Anschlussheilbehandlung (AHB), auch Anschlussrehabilitation (AR) genannt
  • Durch Beantragen eines Heilverfahrens (HV) bei Ihrem zuständigen Kostenträger
  • Durch Anmeldung direkt bei uns als Selbstzahler

Grundsätzlich kann das gesamte Leistungsspektrum des MEDICLIN Reha-Zentrums Spreewald von gesetzlich und privat Versicherten in Anspruch genommen werden. Dabei rechnen wir die Kosten unserer Leistungen direkt mit der jeweiligen Versicherung ab. Kommen Sie als Selbstzahler, erhalten Sie eine Rechnung von uns.

Reha beantragen

Wenn Sie sozialversicherungspflichtig sind, haben Sie nach § 4 Sozialgesetzbuch I einen gesetzlichen Anspruch auf eine Reha. Diese beantragen Sie entweder für die Zeit nach einem Krankenhausaufenthalt als AHB oder ohne vorherigen Krankenhausaufenthalt als HV.

Den Reha-Antrag erhalten Sie bei Ihrem Kostenträger:

  • Rentner und nicht berufstätige Erwachsene wenden sich an ihre Krankenkasse.
  • Beamte im aktiven Dienst kontaktieren die Beihilfestelle.
  • Erwerbstätige (gesetzlich oder privat Krankenversicherte), Arbeitssuchende oder Bezieher einer Erwerbsminderungsrente kontaktieren die Deutsche Rentenversicherung (DRV).

Die Anschlussrehabilitation (AR, früher Anschlussheilbehandlung (AHB)) schließt sich direkt oder zeitnah an einen Aufenthalt im Krankenhaus oder an eine ambulante Operation an. Durchschnittlich dauert eine Anschlussrehabilitation drei bis vier Wochen. Das behandelnde ärztliche Team kann die AR aus medizinischen Gründen verlängern. Eine Anschlussheilbehandlung kann im MEDICLIN Reha-Zentrum Spreewald ambulant oder stationär stattfinden.

Ziele einer Anschlussheilbehandlung

Die Therapien währen der Anschlussheilbehandlung sollen Ihnen helfen, körperliche Funktionen und Fähigkeiten zurückzugewinnen, die durch eine Operation oder Erkrankung verloren gegangen sind. Bei Erwerbstätigen gehört die Rückkehr ins Arbeitsleben zu den Zielen der Rehabilitation.

Ihr Weg zur Anschlussrehabilitation

Das ärztliche Team im Krankenhaus stellen fest, ob eine AR erforderlich ist. Der Sozialdienst - oft auch als Patientenservice oder Überleitungsmanagement bezeichnet – unterstützt Sie bei dem Reha-Antrag und der Auswahl einer geeigneten Reha-Klinik. Sie haben das Recht, die Reha-Klinik selbst auszuwählen.

Weg 1: In dringenden Fällen, z. B. nach einem Schlaganfall, kommen die Patient*innen direkt aus dem Krankenhaus in die Reha-Klinik.

Weg 2: Eine direkte Verlegung ist nicht möglich. Ihre Kranken- oder Rentenversicherung entscheidet kurzfristig über Ihren Reha-Antrag. Sie werden dann so schnell wie möglich in die Reha-Klinik verlegt.

Unterschiede ja nach Kostenträger

  • Wenn Sie berufsgenossenschaftlich versichert sind, kann das Krankenhaus den D-Arzt-Bericht direkt an uns senden.
  • Bei Versicherten der Deutschen Rentenversicherung (DRV) ist eine Absprache mit der DRV notwendig.
  • Bei Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen, Privat- und Zusatzversicherten muss die Kasse vor der Aufnahme zustimmen.

Sobald die Kostenübernahmeerklärung vorliegt, bzw. die sozialversicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, stimmen wir Ihren Aufnahmetermin mit dem behandelnden Krankenhaus ab.

Die Rehabilitationsart Heilverfahren (HV) soll Ihre Gesundheit erhalten und Ihre Genesung fördern. Die ärztlichen und therapeutischen Teams behandeln Sie vorwiegend mit natürlichen Heilmitteln. Möglich ist eine ambulante oder stationäre Behandlung.

Ziele

  • Wir behandeln Erkrankungen und deren Folgezustände, die Ihre Erwerbsfähigkeit beeinträchtigen können.
  • Gesundheitliche Schäden, die ohne Behandlung zu dauerhaften Erkrankungen führen können, wollen wir verbessern oder beseitigen.
  • Wir wollen bisherige Behandlungserfolge stabilisieren, damit sich chronische Erkrankungen nicht weiter verschlechtern.

Wie Sie ein Heilverfahren beantragen: Schritt für Schritt

  1. Nehmen Sie zuerst Kontakt zu Ihrer haus- oder fachärztlichen Praxis auf. Die Ärzt*innen schätzen ein, ob ein HV Ihre Gesundheit verbessert oder den aktuellen Gesundheitszustand erhält.
  2. Gemeinsam mit dem ärztlichen Personal füllen Sie den Reha-Antrag der Deutschen Rentenversicherung (DRV) oder den Reha-Antrag der Krankenkassen aus. Wenn Sie berufstätig sind oder im arbeitsfähigen Alter, müssen Sie den Reha-Antrag bei der DRV stellen. In allen anderen Fällen ist Ihre Krankenkasse zuständig.
  3. Wählen Sie bereits im Reha-Antrag die Klinik aus, in der Sie behandelt werden möchten. Füllen Sie hierfür den Zusatzantrag “Wunschklinik“ aus.
  4. Schicken Sie den ausgefüllten Reha-Antrag und den Zusatzantrag für Ihre Wunschklinik an den zuständigen Kostenträger.
  5. Der Kostenträger muss innerhalb von vier Wochen über Ihren Antrag entscheiden. Sobald die schriftliche Zusage vorliegt, können Sie das Heilverfahren antreten.

Kostenträger bei einem Heilverfahren sind:

  • für Angestellte und Arbeiter die DRV
  • für Beamte die Beihilfestelle und die Privatversicherung
  • Selbstständige tragen die Kosten zunächst selbst und lassen sich diese je nach Tarif durch die Versicherung erstatten
  • für Rentner die Krankenkasse

Wenn Sie, z.B. als Privatpatient, nicht bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, können Sie nicht direkt von der Akutklinik in die Rehabilitationseinrichtung verlegt werden.

Für eine medizinische Reha kommt für Sie dann möglicherweise eine AGM in Frage: wenn Sie berufstätig und in einer gesetzlichen Rentenversicherung, aber nicht in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind. Eine AGM kommt auch dann in Frage, wenn die gestellte Diagnose nicht für eine Anschlussheilbehandlung anerkannt ist.

Wie Sie eine Anschlussgesundheitsmaßnahme beantragen

  1. Sprechen Sie zunächst mit dem ärztlichen Team oder mit dem Krankenhaus-Sozialdienst, ob Sie die Voraussetzungen für eine Reha erfüllen.
  2. Die Deutsche Rentenversicherung prüft vor Antritt der medizinischen Leistung Ihre persönlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen.
  3. Sie müssen selbst einen Antrag auf eine AGM stellen. Sie haben dabei das Recht, Ihre Wunschklinik selbst auszuwählen.
  4. Wenn Ihr Antrag bewilligt wird, können Sie die Reha antreten.

Sie können unsere Leistungen auch ohne Kostenübernahmeerklärung durch eine Krankenkasse oder einen Rentenversicherer in Anspruch nehmen. In diesem Fall rechnen wir unsere Leistungen direkt mit Ihnen ab.

Für weitere Fragen hierzu nehmen Sie gerne Kontakt mit unserer Patientenaufnahme auf.

Sie können Ihren Reha-Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung auch ganz einfach online stellen: Folgen Sie dem Link.

Ablauf

Wie eine Reha abläuft, hängt von der Art der Rehabilitation ab:

Anschlussheilbehandlung (AHB)

Der Reha-Antrag für eine AHB stellen Sie bereits während Ihres Aufenthaltes im Akutkrankenhaus. Der dortige Sozialdienst unterstützt Sie dabei. In aller Regel wird Ihr Antrag zügig bearbeitet, sodass Sie die Reha-Maßnahme unmittelbar nach Ihrer Entlassung antreten können.

Heilverfahren (HV)

Für ein Heilverfahren (HV) reichen den Reha-Antrag zusammen mit einem ärztlichen Gutachten ein. Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, benötigen Sie dieses Gutachten für den Antrag zunächst nicht zwingend. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) oder Ihre Krankenkasse wird Ihnen dann verschiedene Gutachter vorschlagen, sodass Sie Gutachten nachreichen können. Ein Heilverfahren ist auch ohne vorherigen Aufenthalt in einem Krankenhaus möglich.

Je nach Versicherungsstatus stimmen wir Ihren Aufnahmetermin mit Ihnen, dem behandelnden Krankenhaus bzw. dem anmeldenden Kostenträger ab.

Tipp: Sprechen Sie mit Ihrem Haus- oder Facharzt über Ihren Wunsch nach einer Reha. Viele Arztpraxen oder Kliniken haben Reha-Anträge vorrätig und unterstützen Sie gerne bei dem Reha-Antrag.

Wunsch- und Wahlrecht

Sie dürfen sich Ihre Rehaklinik selbst aussuchen. Geben Sie im Antrag einfach an, in welcher Klinik Sie Ihre stationäre, ambulante oder ganztägig ambulante Reha machen möchten. Der Kostenträger, z. B. die Deutsche Rentenversicherung, muss Ihre berechtigten Wünsche erfüllen. Was Sie tun müssen, erfahren Sie auf mediclin.de.

Wunsch- und Wahlrecht

Ihre Rechte

Es kann vorkommen, dass der Kostenträger Ihren Reha-Antrag ablehnt. Dann haben Sie vier Wochen Zeit, gegen diesen Bescheid schriftlich Widerspruch einzulegen. Da die Reha nach einem Widerspruch häufig doch noch genehmigt wird, empfehlen wir Ihnen, von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen.

Nach § 8 Sozialgesetzbuch IX haben Sie das Recht, Ihre Rehaklinik selbst auszuwählen. Ihr Wunsch- und Wahlrecht üben Sie aus, indem Sie zusätzlich zu Ihrem Antrag auf Reha erklären, in welche Klinik Sie gehen möchten.

Sie dürfen die vom Kostenträger vorgeschlagene Einrichtung selbstverständlich auch ablehnen. Legen Sie innerhalb von vier Wochen schriftlich Widerspruch ein und bitten Sie formlos um Ummeldung in die von Ihnen gewünschte Reha-Einrichtung. Hier finden Sie weitere Informationen zu Ihrem Wunsch- und Wahlrecht.

Erklärfilm zum Wunsch- und Wahlrecht

Wie Sie sich Ihre Wunschklinik selbst aussuchen können: Am Beispiel von Frau Müller zeigen wir Ihnen, wie Sie Ihr Wunsch- und Wahlrecht anwenden können. Frau Müller hat vor Kurzem ein neues Hüftgelenk erhalten. Nun braucht sie eine Reha. Welche Schritte unternimmt Frau Müller, als sie die Reha beantragt?
 

Kosten einer Reha

Die Kosten für Ihren Aufenthalt bei uns (Unterkunft, ärztliche Betreuung, therapeutische und medizinische Anwendungen) trägt Ihr jeweiliger Kostenträger. Wir rechnen alle erstattungsfähigen Kosten direkt mit ihm ab, sofern uns eine Bewilligung vorliegt. Ihre Reisekosten reichen Sie selbst bei Ihrem Kostenträger ein. Informieren Sie sich bitte über eventuelle Höchstgrenzen.

Zuzahlungen

Haben Sie das 18. Lebensjahr vollendet, müssen Sie je nach Kostenträger eine Zuzahlung von 10 Euro pro Tag leisten.

Ist Ihr Kostenträger die Deutsche Rentenversicherung, gilt dies für längstens 42 Tage (HV) oder für längstens 14 Tage (AHB) im Kalenderjahr. Unter bestimmten Umständen kann die Zuzahlung entweder ganz entfallen oder verringert werden.

Sie müssen keine Zuzahlungen leisten bei:

  • ambulanten Rehabilitationsleistungen der Rentenversicherung
  • Rehabilitationsleistungen der Unfallversicherung
  • Bezug von Übergangsgeld

Bitte beachten Sie die Zuzahlungsgrenzen. Je nach Ihrem monatlichen Nettoeinkommen kann die Zuzahlung für Sie entfallen. Dies ist auch abhängig davon, ob Sie unterhaltspflichtige Kinder haben. Bitte erkundigen Sie sich hierzu bei Ihrem Kostenträger.

Ist Ihr Kostenträger die gesetzliche Krankenkasse, zahlen Sie die 10 Euro bei einer AHB für längstens 28 Tage im Kalenderjahr, bei einem HV unbegrenzt. Unter bestimmten Umständen können Sie sich von der Zuzahlung befreien lassen (unzumutbare Belastung). Hierfür sieht der Gesetzgeber eine Belastungsgrenze von 2 Prozent des Bruttoeinkommens abzüglich Freibeträge für jede dem Haushalt angehörige Person vor. Die genauen Werte und Berechnungswege erfahren Sie bei Ihrer Krankenkasse.

Bitte bringen Sie zur Aufnahme mit

  • Personalausweis
  • Elektronische Gesundheitskarte (Krankenversichertenkarte)
  • Sozialversicherungsnummer
  • Arztberichte
  • Röntgenbilder
  • MRT-Befunde
  • Verordnete Medikamente
  • Allergiepass (wenn vorhanden)
  • Impfausweis (wenn vorhanden)
  • Bescheid über Grad der Behinderung (wenn vorhanden)

Schauen Sie außerdem in unsere Kofferpackliste:

Aufnahme blinder und sehbehinderter Patienten

Im MEDICLIN Reha-Zentrum Spreewald ist eine Aufnahme blinder und sehbehinderter Patienten möglich:

  1. Blinde und sehbehinderte Patienten können in Begleitung einer nicht-sehbehinderten erwachsenen Person aufgenommen werden. Das Mitführen eines ausgebildeten Blindenführhundes ist aufgrund der baulichen Gegebenheiten nicht möglich.
  2. Blinde und sehbehinderte Patienten können an allen Angeboten, die für ihre Behandlung notwendig sind, teilnehmen. Bei Bedarf werden die Behandlungsangebote angepasst.
  3. Um besondere Bedürfnisse blinder und sehbehinderter Patienten abzuklären, nehmen Sie bitte im Vorfeld der Reha mit unseren Mitarbeitenden der Patientenaufnahme telefonisch Kontakt auf.

Weitere Informationen zum Download

Ihre Ansprechpartnerin

Doreen Resag

Doreen Resag

Verwaltungsleitung, Leitung Bettendisposition

MEDICLIN Reha-Zentrum Spreewald