Ansprechpartner Disposition
Andrea Päßler · Renate Dirlack ·
Elvira Twarz
Telefon 035603/63-235/-236
Fax 035603/63-101
info.spreewald@mediclin.de
Grundsätzlich kann das gesamte Leistungsspektrum des MediClin Reha-Zentrums Spreewald von gesetzlich und privat Versicherten in Anspruch genommen werden. Dabei werden die Kosten der verschiedenen Leistungen in der Regel direkt mit der jeweiligen Versicherung abgerechnet.
Die Klinik verfügt über die Zulassung, ambulante physiotherapeutische und ergotherapeutische Leistungen durchzuführen. Damit ist die Durchführung der offenen Badekur, der ambulanten Rehabilitation und der erweiterten ambulanten Physiotherapie (EAP) sowie der Intensivierten Reha-Nachsorge (IRENA) möglich.
Für die Aufnahme kommen je nach Verfahren unterschiedliche Wege in Frage.
Anschlussheilbehandlung/Anschlussrehabilitation
Anschlussheilbehandlung (AHB) und Anschlussrehabilitation (AR) sind Folgebehandlungen, die im Anschluss an eine Akutbehandlung im Krankenhaus durchgeführt werden.
Für den Aufenthalt im Rahmen einer AHB/AR erfolgt die Antragstellung durch das vorbehandelnde Krankenhaus (Sozialdienst) bei dem jeweiligen Kostenträger (Krankenkasse, Rententräger, Berufsgenossenschaft).
Die Modalitäten sind abhängig vom Versicherungsstatus.
Bei Versicherten des Deutsche Rentenversicherung Bundes kann das Krankenhaus den AHB-Antrag direkt an uns senden.
Bei Versicherten der DRV Brandenburg ist eine Absprache mit der Rentenversicherung des jeweiligen Bundeslandes erforderlich.
Bei Krankenkassenversicherten, Privat- und Zusatzversicherten ist eine Zustimmung der Kasse vor Aufnahme notwendig.
Nach Vorlage der Kostenübernahmeerklärung bzw. Erfüllung der sozialversicherungsrechtlichen Voraussetzungen wird Ihr Aufnahmetermin zur AHB/AR zwischen dem behandelnden Krankenhaus und uns abgestimmt.
Heilverfahren/Medizinische Vorsorgeleistungen (Kuren)
Heilverfahren und Kuren werden beim zuständigen Kostenträger (z.B. Krankenkasse, Rentenversicherung, Unfallversicherung, Beihilfestelle des öffentlichen Dienstes, Private Krankenversicherung) beantragt.
Der erste Weg führt immer zu Ihrem Haus- oder Facharzt. Er muss die Notwendigkeit eines Heilverfahrens mittels Attest bestätigen. Dieses Attest legen Sie der Krankenkasse vor und lassen sich dort einen Antrag für die Deutsche Rentenversicherung aushändigen. Den ausgefüllten Antrag schickt Ihr behandelnder Arzt an den zuständigen Kostenträger.
Die Wahl der Klinik trifft dann der Kostenträger unter Berücksichtigung des Patientenwunsches. Nach Vorliegen einer schriftlichen Zusage kann das Heilverfahren angetreten werden.
Kostenträger sind für
Angestellte & Arbeiter bei
- Heilverfahren die Deutsche Rentenversicherung
- Medizinischen Vorsorgeleistungen (Kuren) die Krankenkasse
Beamte die Beihilfestelle und Privatversicherung
Selbstständige der Patient (Erstattung nach Tarif durch Ihre Versicherung)
Rentner/Hausfrauen die Krankenkasse
Selbstzahler
Selbstverständlich können auch Patienten ohne Kostenübernahmeerklärung durch eine Krankenkasse oder Rentenversicherung unsere Leistungen in Anspruch nehmen. In diesem Fall erfolgt die Verrechnung zwischen der Klinik und dem Patienten. Fragen Sie nach unseren Angeboten und Arrangements für Selbstzahler.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
