Experten finden
Unser Expertenpool versammelt geballtes ärztliches und therapeutisches Wissen. Wählen Sie den passenden Experten, die passende Expertin für Ihre Fachrichtung.
Sie wollen zu uns zur Behandlung kommen? Hier finden Sie die wichtigsten Informationen über Ihren Reha-Antrag, unser Reha-Angebot und Checklisten für Aufnahme und Aufenthalt.
Im MEDICLIN Reha-Zentrum Spreewald nehmen wir Patienten der Deutschen Rentenversicherung (DRV) und aller gesetzlichen Krankenkassen auf. Auch Privatpatienten und Selbstzahler sind bei uns herzlich willkommen.
Grundsätzlich kann das gesamte Leistungsspektrum des MEDICLIN Reha-Zentrums Spreewald von gesetzlich und privat Versicherten in Anspruch genommen werden. Dabei rechnen wir die Kosten unserer Leistungen direkt mit der jeweiligen Versicherung ab. Kommen Sie als Selbstzahler, erhalten Sie eine Rechnung von uns.
Wenn Sie sozialversicherungspflichtig sind, haben Sie nach § 4 Sozialgesetzbuch I einen gesetzlichen Anspruch auf eine Reha. Diese beantragen Sie entweder für die Zeit nach einem Krankenhausaufenthalt als AHB oder ohne vorherigen Krankenhausaufenthalt als HV.
Den Reha-Antrag erhalten Sie bei Ihrem Kostenträger:
Die Anschlussrehabilitation (AR, früher Anschlussheilbehandlung (AHB)) schließt sich direkt oder zeitnah an einen Aufenthalt im Krankenhaus oder an eine ambulante Operation an. Durchschnittlich dauert eine Anschlussrehabilitation drei bis vier Wochen. Das behandelnde ärztliche Team kann die AR aus medizinischen Gründen verlängern. Eine Anschlussheilbehandlung kann im MEDICLIN Reha-Zentrum Spreewald ambulant oder stationär stattfinden.
Die Therapien währen der Anschlussheilbehandlung sollen Ihnen helfen, körperliche Funktionen und Fähigkeiten zurückzugewinnen, die durch eine Operation oder Erkrankung verloren gegangen sind. Bei Erwerbstätigen gehört die Rückkehr ins Arbeitsleben zu den Zielen der Rehabilitation.
Das ärztliche Team im Krankenhaus stellen fest, ob eine AR erforderlich ist. Der Sozialdienst - oft auch als Patientenservice oder Überleitungsmanagement bezeichnet – unterstützt Sie bei dem Reha-Antrag und der Auswahl einer geeigneten Reha-Klinik. Sie haben das Recht, die Reha-Klinik selbst auszuwählen.
Weg 1: In dringenden Fällen, z. B. nach einem Schlaganfall, kommen die Patient*innen direkt aus dem Krankenhaus in die Reha-Klinik.
Weg 2: Eine direkte Verlegung ist nicht möglich. Ihre Kranken- oder Rentenversicherung entscheidet kurzfristig über Ihren Reha-Antrag. Sie werden dann so schnell wie möglich in die Reha-Klinik verlegt.
Sobald die Kostenübernahmeerklärung vorliegt, bzw. die sozialversicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, stimmen wir Ihren Aufnahmetermin mit dem behandelnden Krankenhaus ab.
Die Rehabilitationsart Heilverfahren (HV) soll Ihre Gesundheit erhalten und Ihre Genesung fördern. Die ärztlichen und therapeutischen Teams behandeln Sie vorwiegend mit natürlichen Heilmitteln. Möglich ist eine ambulante oder stationäre Behandlung.
Wenn Sie, z.B. als Privatpatient, nicht bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, können Sie nicht direkt von der Akutklinik in die Rehabilitationseinrichtung verlegt werden.
Für eine medizinische Reha kommt für Sie dann möglicherweise eine AGM in Frage: wenn Sie berufstätig und in einer gesetzlichen Rentenversicherung, aber nicht in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind. Eine AGM kommt auch dann in Frage, wenn die gestellte Diagnose nicht für eine Anschlussheilbehandlung anerkannt ist.
Sie können unsere Leistungen auch ohne Kostenübernahmeerklärung durch eine Krankenkasse oder einen Rentenversicherer in Anspruch nehmen. In diesem Fall rechnen wir unsere Leistungen direkt mit Ihnen ab.
Für weitere Fragen hierzu nehmen Sie gerne Kontakt mit unserer Patientenaufnahme auf.
Der Reha-Antrag für eine AHB stellen Sie bereits während Ihres Aufenthaltes im Akutkrankenhaus. Der dortige Sozialdienst unterstützt Sie dabei. In aller Regel wird Ihr Antrag zügig bearbeitet, sodass Sie die Reha-Maßnahme unmittelbar nach Ihrer Entlassung antreten können.
Für ein Heilverfahren (HV) reichen den Reha-Antrag zusammen mit einem ärztlichen Gutachten ein. Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, benötigen Sie dieses Gutachten für den Antrag zunächst nicht zwingend. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) oder Ihre Krankenkasse wird Ihnen dann verschiedene Gutachter vorschlagen, sodass Sie Gutachten nachreichen können. Ein Heilverfahren ist auch ohne vorherigen Aufenthalt in einem Krankenhaus möglich.
Tipp: Sprechen Sie mit Ihrem Haus- oder Facharzt über Ihren Wunsch nach einer Reha. Viele Arztpraxen oder Kliniken haben Reha-Anträge vorrätig und unterstützen Sie gerne bei dem Reha-Antrag.
Es kann vorkommen, dass der Kostenträger Ihren Reha-Antrag ablehnt. Dann haben Sie vier Wochen Zeit, gegen diesen Bescheid schriftlich Widerspruch einzulegen. Da die Reha nach einem Widerspruch häufig doch noch genehmigt wird, empfehlen wir Ihnen, von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen.
Nach § 8 Sozialgesetzbuch IX haben Sie das Recht, Ihre Rehaklinik selbst auszuwählen. Ihr Wunsch- und Wahlrecht üben Sie aus, indem Sie zusätzlich zu Ihrem Antrag auf Reha erklären, in welche Klinik Sie gehen möchten.
Sie dürfen die vom Kostenträger vorgeschlagene Einrichtung selbstverständlich auch ablehnen. Legen Sie innerhalb von vier Wochen schriftlich Widerspruch ein und bitten Sie formlos um Ummeldung in die von Ihnen gewünschte Reha-Einrichtung. Hier finden Sie weitere Informationen zu Ihrem Wunsch- und Wahlrecht.
Die Kosten für Ihren Aufenthalt bei uns (Unterkunft, ärztliche Betreuung, therapeutische und medizinische Anwendungen) trägt Ihr jeweiliger Kostenträger. Wir rechnen alle erstattungsfähigen Kosten direkt mit ihm ab, sofern uns eine Bewilligung vorliegt. Ihre Reisekosten reichen Sie selbst bei Ihrem Kostenträger ein. Informieren Sie sich bitte über eventuelle Höchstgrenzen.
Haben Sie das 18. Lebensjahr vollendet, müssen Sie je nach Kostenträger eine Zuzahlung von 10 Euro pro Tag leisten.
Ist Ihr Kostenträger die Deutsche Rentenversicherung, gilt dies für längstens 42 Tage (HV) oder für längstens 14 Tage (AHB) im Kalenderjahr. Unter bestimmten Umständen kann die Zuzahlung entweder ganz entfallen oder verringert werden.
Sie müssen keine Zuzahlungen leisten bei:
Bitte beachten Sie die Zuzahlungsgrenzen. Je nach Ihrem monatlichen Nettoeinkommen kann die Zuzahlung für Sie entfallen. Dies ist auch abhängig davon, ob Sie unterhaltspflichtige Kinder haben. Bitte erkundigen Sie sich hierzu bei Ihrem Kostenträger.
Ist Ihr Kostenträger die gesetzliche Krankenkasse, zahlen Sie die 10 Euro bei einer AHB für längstens 28 Tage im Kalenderjahr, bei einem HV unbegrenzt. Unter bestimmten Umständen können Sie sich von der Zuzahlung befreien lassen (unzumutbare Belastung). Hierfür sieht der Gesetzgeber eine Belastungsgrenze von 2 Prozent des Bruttoeinkommens abzüglich Freibeträge für jede dem Haushalt angehörige Person vor. Die genauen Werte und Berechnungswege erfahren Sie bei Ihrer Krankenkasse.
Im MEDICLIN Reha-Zentrum Spreewald ist eine Aufnahme blinder und sehbehinderter Patienten möglich: