Experten finden
Unser Expertenpool versammelt geballtes ärztliches und therapeutisches Wissen. Wählen Sie den passenden Experten, die passende Expertin für Ihre Fachrichtung.
Sie wollen zu uns zur Behandlung kommen? Hier finden Sie die wichtigsten Informationen über Ihren Reha-Antrag, unser Reha-Angebot und Checklisten für Aufnahme und Aufenthalt.
Im MEDICLIN Reha-Zentrum Spreewald nehmen wir Patienten der Deutschen Rentenversicherung (DRV) und aller gesetzlichen Krankenkassen auf. Auch Privatpatienten und Selbstzahler sind bei uns herzlich willkommen.
Grundsätzlich kann das gesamte Leistungsspektrum des MEDICLIN Reha-Zentrums Spreewald von gesetzlich und privat Versicherten in Anspruch genommen werden. Dabei rechnen wir die Kosten unserer Leistungen direkt mit der jeweiligen Versicherung ab. Kommen Sie als Selbstzahler, erhalten Sie eine Rechnung von uns.
Wenn Sie sozialversicherungspflichtig sind, haben Sie nach § 4 Sozialgesetzbuch I einen gesetzlichen Anspruch auf eine Reha. Diese beantragen Sie entweder für die Zeit nach einem Krankenhausaufenthalt als AHB oder ohne vorherigen Krankenhausaufenthalt als HV.
Den Reha-Antrag erhalten Sie bei Ihrem Kostenträger:
Der Reha-Antrag für eine AHB wird bereits während Ihres Aufenthaltes im Akutkrankenhaus gestellt. Der dortige Sozialdienst unterstützt Sie dabei. In aller Regel wird Ihr Antrag zügig bearbeitet, sodass Sie die Reha-Maßnahme unmittelbar nach Ihrer Entlassung antreten können.
Sie reichen den Reha-Antrag für ein HV zusammen mit einem ärztlichen Gutachten Ihres Arztes ein. Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, benötigen Sie das ärztliche Gutachten für den Antrag zunächst nicht zwingend. Die DRV oder Ihre Krankenkasse wird Ihnen dann verschiedene Gutachter vorschlagen, sodass Sie dieses nachreichen können.
Je nach Versicherungsstatus stimmen wir Ihren Aufnahmetermin mit Ihnen, dem behandelnden Krankenhaus bzw. dem anmeldenden Kostenträger ab.
Tipp: Sprechen Sie mit Ihrem Arzt über Ihren Wunsch nach einer Reha. Viele Arztpraxen oder Kliniken haben Reha-Anträge vorrätig und unterstützen Sie gerne bei der Beantragung.
Es kann vorkommen, dass der Kostenträger Ihren Reha-Antrag ablehnt. Dann haben Sie vier Wochen Zeit, gegen diesen Bescheid schriftlich Widerspruch einzulegen. Da die Reha nach einem Widerspruch häufig doch noch genehmigt wird, empfehlen wir Ihnen, von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen.
Nach § 8 Sozialgesetzbuch IX haben Sie das Recht, Ihre Rehaklinik selbst auszuwählen. Ihr Wunsch- und Wahlrecht üben Sie aus, indem Sie zusätzlich zu Ihrem Antrag auf Reha erklären, in welche Klinik Sie gehen möchten.
Sie dürfen die vom Kostenträger vorgeschlagene Einrichtung selbstverständlich auch ablehnen. Legen Sie innerhalb von vier Wochen schriftlich Widerspruch ein und bitten Sie formlos um Ummeldung in die von Ihnen gewünschte Reha-Einrichtung. Hier finden Sie weitere Informationen zu Ihrem Wunsch- und Wahlrecht.
Die Kosten für Ihren Aufenthalt bei uns (Unterkunft, ärztliche Betreuung, therapeutische und medizinische Anwendungen) trägt Ihr jeweiliger Kostenträger. Wir rechnen alle erstattungsfähigen Kosten direkt mit ihm ab, sofern uns eine Bewilligung vorliegt. Ihre Reisekosten reichen Sie selbst bei Ihrem Kostenträger ein. Informieren Sie sich bitte über eventuelle Höchstgrenzen.
Haben Sie das 18. Lebensjahr vollendet, müssen Sie je nach Kostenträger eine Zuzahlung von 10 Euro pro Tag leisten.
Ist Ihr Kostenträger die Deutsche Rentenversicherung, gilt dies für längstens 42 Tage (HV) oder für längstens 14 Tage (AHB) im Kalenderjahr. Unter bestimmten Umständen kann die Zuzahlung entweder ganz entfallen oder verringert werden.
Sie müssen keine Zuzahlungen leisten bei:
Bitte beachten Sie die Zuzahlungsgrenzen. Je nach Ihrem monatlichen Nettoeinkommen kann die Zuzahlung für Sie entfallen. Dies ist auch abhängig davon, ob Sie unterhaltspflichtige Kinder haben. Bitte erkundigen Sie sich hierzu bei Ihrem Kostenträger.
Ist Ihr Kostenträger die gesetzliche Krankenkasse, zahlen Sie die 10 Euro bei einer AHB für längstens 28 Tage im Kalenderjahr, bei einem HV unbegrenzt. Unter bestimmten Umständen können Sie sich von der Zuzahlung befreien lassen (unzumutbare Belastung). Hierfür sieht der Gesetzgeber eine Belastungsgrenze von 2 Prozent des Bruttoeinkommens abzüglich Freibeträge für jede dem Haushalt angehörige Person vor. Die genauen Werte und Berechnungswege erfahren Sie bei Ihrer Krankenkasse.
Anschlussheilbehandlung (AHB)
Die AHB beginnt unmittelbar oder spätestens 14 Tage nach Ihrer Behandlung im Akutkrankenhaus oder einer ambulanten Operation. Ziel der Behandlungen ist es, Ihnen einen selbstständigen Alltag und die Rückkehr in den Beruf zu ermöglichen sowie möglicherweise verloren gegangene Fähigkeiten und Funktionen wiederzuerlangen.
Die AHB dauert normalerweise drei bis vier Wochen, kann bei medizinischer Notwendigkeit aber verlängert werden.
Medizinische Heilverfahren (HV)
HV wurden früher auch Kuren genannt. Sie sollen Ihre Gesundheit erhalten oder bei Ihrer Genesung helfen. HV finden unabhängig von einem vorherigen Krankenhausaufenthalt oder einer Operation statt. Oberstes Ziel ist das Wiedererlangen Ihrer Lebensqualität. Das erreichen wir durch die:
Anschlussgesundheitsmaßnahme (AGM)
Wenn Sie Mitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung, aber privat krankenversichert sind, kann für Sie die AGM infrage kommen. Die Anwendungen sind die gleichen wie bei der AHB. Die AGM unterscheidet sich aber dadurch, dass sie später als zwei Wochen nach einem Klinikaufenthalt oder einer Operation beginnt.
Im MEDICLIN Reha-Zentrum Spreewald ist eine Aufnahme blinder und sehbehinderter Patienten möglich: